Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt den Schutz insbesondere von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Mit dieser Meldung leisten Sie einen Beitrag zur Vermeidung, Aufdeckung und Beseitigung von Fehlern in unserem Unternehmen.

Internes Meldesystem

Die Meldestelle ist eingerichtet beim Online-Portal hintcatcher, unter folgendem Link: https://report.hintcatcher.com/vl6wzqIOEoQpPCTZT1rX/ Die Nachricht wird ausschließlich von der von uns benannten Person der Meldestelle geöffnet.

Externe Meldestelle des Bundes (Bundesamt für Justiz)

Ergänzend zur internen Meldung sieht das Gesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim BfJ die externe Meldestelle des Bundes. https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

 

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